01.04.03.10 (Nordrhein-Westfalen) Durchführen von Controllingaufgaben (Controller/-in 1)
- Laufende Nr
- 30
- SYS_1
- 01
- SYS_2
- 01.04
- SYS_3
- 01.04.03
- SYS_4
- 01.04.03.10
- ORGEINHEIT
- Rechnungswesen
- UNB
- Finanz- und Rechnungswesen
- AUFGFAM
- Controlling Betriebswirtschaft
- ERAAA
- Durchführen von Controllingaufgaben (Controller/-in 1)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- E 11
- BW
- 14
- Mitte
- E 10
- NRW
- EG 14
- NS
- 11
- NV
- EG 10
- SAC
- E 11
- SAH
- E 10
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Planen von Kosten und Leistungen
Nach finanz- und betriebswirtschaftlichen Zielsetzungen betriebswirtschaftliche Leistungs-, Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben durchführen. Neue betriebswirtschaftliche Verfahren (z.B. Kostenerfassung, Plan-Kostenrechnung, Betriebsabrechnung) bereichsbezogen umsetzen. Verbesserungen zu den Verfahren ausarbeiten, abstimmen und die Einführung überwachen bzw. koordinieren. Im Rahmen der Periodenplanungen Leistungen (Umsätze, Bestandsveränderungen usw.), Kosten (Einzel- und Gemeinkosten)
entsprechend Produktionsprogramm, Investitionsplanung, Kapazitätsplanung, Tarifentwicklung usw. planen.
Betriebswirtschaftliche Kenndaten über Produktivität, Rentabilität, Kapitalbindung usw. ermitteln. Ursachen der Abweichung zwischen Soll- und Ist-Werten ermitteln, Maßnahmen für Kostensenkungen vorschlagen und abstimmen.
Durchführen von Wirtschaftlichkeitsunter- suchungen
Im Rahmen von Neuinvestitionen, neuen Produkten, Verlagerungen, Überprüfung der Fertigungstiefe usw.. Wirtschaftlichkeitsrechnungen für den zugeteilten Bereich nach betriebsüblichen Verfahren durchführen. Auswirkungen der geplanten Kostensenkungsmaßnahmen auf Kostenstruktur, Kapazitätsauslastung, Kapitalrückfluss, Rentabilität, Stückkosten, Ergebnisse usw. analysieren und kommentieren. Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsrechnung ständig überwachen, Planungen ggf. anpassen bzw. Maßnahmen zur Planeinhaltung vorschlagen, Schwachstellen analysieren. Zuschlags- und Verrechnungssätze für einzelne Kostenstellen und Kostenträger ermitteln. Regelmäßige Berichte über Umsätze, Kosten, Kennzahlen etc. ausarbeiten, Ergebnisse und Maßnahmen abstimmen.
BBG
| 1.1 Arbeitskenntnisse | Stufe | Punkte |
|---|---|---|
| 1.2 Fachkenntnisse Wegen der Beherrschung komplexer betriebswirtschaftlicher Prozesse abgeschlossene Fachhochschulausbildung, z.B. Betriebswirtschaft. | 11 | 94 |
| 1.3 Berufserfahrung Unter Berücksichtigung der Beherrschung der betrieblichen Gegebenheiten bis zu drei Jahre ausreichend. | 1 | 6 |
| 2. Handlungs- und Entscheidungsspielraum Die Rahmenbedingungen und die Ziele von Kosten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sind zwar vorgegeben, aber die bereichsbezogene Umsetzung neuer betriebswirtschaftlicher Verfahren erfolgt weitgehend selbständig im Rahmen eines großen Spielraumes. | 4 | 30 |
| 3. Kooperation Die Umsetzung neuer betriebswirtschaftlicher Verfahren und die Koordinierung bei deren Verbesserung erfordert regelmäßige Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmung mit den zuständigen Stellen. | 4 | 15 |
| 4. Mitarbeiterführung | Kein Führen erforderlich. 1 | 0 |
| Summe Punkte | 145 |